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Kollege auf dem Klo eingesperrt — und dann kam die Kündigung

GerichtArbeitsgericht Siegburg
Aktenzeichen5 Ca 1397/20
Urteil vom2021-02-11
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Ein Streit im Lager eskaliert bis zur Betriebstoilette: Ein Kollege wird eingesperrt und muss sich die Tür eintretend selbst befreien. Das Arbeitsgericht Siegburg musste entscheiden, ob die fristlose Kündigung des Täters rechtens war.

darf man fristlos gekündigt werden wenn man einen kollegen einsperrt

Ja: Wer einen Kollegen vorsätzlich einsperrt, kann fristlos gekündigt werden, ohne vorherige Abmahnung. Das Arbeitsgericht Siegburg sah darin eine so schwere Pflichtverletzung, dass eine Abmahnung entbehrlich war, zumal beim Befreien auch noch die Tür beschädigt wurde.

Der Fall

Ein seit über einem Jahr beschäftigter Lagerarbeiter lag im Dauerstreit mit einem Kollegen. Als dieser die Betriebstoilette benutzte, schob der Kläger heimlich ein Blatt Papier unter der Tür durch. Mit einem Gegenstand schlug er von außen den Schlüssel aus dem Schloss, sodass dieser auf das Papier fiel, und zog ihn unter der Tür nach draußen. Der eingesperrte Kollege konnte sich erst befreien, indem er die Tür eintrat. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger fristlos. Dieser erhob Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage ab: Das Einsperren stelle eine erhebliche Pflichtverletzung dar, eine vorherige Abmahnung sei deshalb entbehrlich; zudem wurde durch das Eintreten die Tür – Eigentum des Arbeitgebers – beschädigt. Die fristlose Kündigung war damit wirksam.

Der Kläger angelte mit einem Blatt Papier und ein paar gezielten Schlägen den Toilettenschlüssel unter der Tür hindurch nach draußen — ein Kindergarten-Streich mit arbeitsrechtlichem Totalschaden.

Das Prinzip

Normalerweise muss ein Arbeitgeber vor einer Kündigung erst abmahnen, damit der Arbeitnehmer eine Chance zur Besserung bekommt. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, die das Vertrauen sofort zerstören, ist diese Abmahnung aber entbehrlich. Das Einsperren eines Kollegen und die dabei entstandene Sachbeschädigung zählten hier als so schwerwiegend, dass die fristlose Kündigung ohne Vorwarnung möglich war.

Was heißt das für dich?

Wer im Job Kollegen mit Absicht einsperrt oder ähnlich schikaniert, riskiert die sofortige Kündigung, selbst nach über einem Jahr Betriebszugehörigkeit und ohne vorherige Abmahnung. Auch vermeintliche Streiche können arbeitsrechtlich als ernsthafte Pflichtverletzung gewertet werden, vor allem wenn dabei zusätzlich Sachschaden entsteht.

Häufige Fragen

warum wurde dem lagerarbeiter fristlos gekündigt

Weil er einen Kollegen vorsätzlich auf der Betriebstoilette einsperrte, indem er den Schlüssel unter der Tür herauszog. Der Kollege musste sich die Tür eintretend selbst befreien, wodurch zusätzlich Eigentum des Arbeitgebers beschädigt wurde. Das Arbeitsgericht Siegburg wertete dies als so schwere Pflichtverletzung, dass keine Abmahnung nötig war.

braucht eine fristlose kündigung immer eine vorherige abmahnung

Nein, bei besonders schweren Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung entbehrlich. Das gilt etwa, wenn der Vertrauensbruch so gravierend ist, dass der Arbeitgeber das Verhalten offensichtlich nicht hinnehmen muss, wie im Fall des eingesperrten Kollegen vor dem Arbeitsgericht Siegburg.

ist ein streich unter kollegen ein kündigungsgrund

Ja, wenn der Streich erheblich ist und Sicherheit oder Eigentum anderer beeinträchtigt. Im entschiedenen Fall wertete das Gericht das Einsperren samt Türbeschädigung nicht als harmlosen Scherz, sondern als schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigte.

zählt sachbeschädigung als kündigungsgrund

Ja, die Beschädigung von Eigentum des Arbeitgebers kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder verstärken. Im Fall des Arbeitsgerichts Siegburg wurde die beim Befreien eingetretene Tür als zusätzlicher Grund gegen den Kläger gewertet, der die Situation erst verursacht hatte.

welches gericht hat über den fall mit dem eingesperrten kollegen entschieden

Das Arbeitsgericht Siegburg, Aktenzeichen 5 Ca 1397/20, Urteil vom 11.02.2021. Es wies die Kündigungsschutzklage des Lagerarbeiters ab und bestätigte die fristlose Kündigung als wirksam.

kann man gegen eine fristlose kündigung klagen

Ja, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, wie es auch der Lagerarbeiter in diesem Fall tat. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung tatsächlich gerechtfertigt war, hier bestätigte es die fristlose Kündigung als wirksam.

Wortlaut der Erzählung

Vollständiges Transkript lesen

Ein Kollege sitzt auf der Betriebstoilette. Von außen schiebt jemand ein Blatt Papier unter die Tür. Kurz darauf fällt der Schlüssel aus dem Schloss — und verschwindet nach draußen. Wer da drin sitzt, kommt nur noch mit Gewalt heraus. Am Ende steht nicht nur eine kaputte Tür, sondern eine fristlose Kündigung. Die Frage vor Gericht: War sie zulässig? Der Schauplatz: ein Lager. Der Kläger arbeitet dort seit über einem Jahr als Lagerarbeiter. Mit einem seiner Kollegen liegt er im Dauerstreit. Kein einmaliger Zwist, sondern eine Auseinandersetzung, die schon länger schwelt. An diesem Tag benutzt der Kollege die Betriebstoilette. Für den Kläger ist das offenbar die Gelegenheit, den Streit auf seine eigene Art fortzusetzen. Was dann passiert, klingt wie ein Kindergarten-Streich. Der Kläger schiebt heimlich ein Blatt Papier unter der Tür durch. Mit einem Gegenstand schlägt er von außen gegen das Schloss, bis der Schlüssel herausfällt — direkt auf das Papier. Dann zieht er das Blatt samt Schlüssel unter der Tür nach draußen. Der Kollege ist eingesperrt. Von innen kommt er nicht mehr an den Schlüssel. Der Eingesperrte hat nur einen Ausweg. Er tritt die Tür ein. Die Tür gehört dem Arbeitgeber — und sie geht dabei kaputt. Aus einem persönlichen Streit unter Kollegen ist damit ein handfester Sachschaden im Betrieb geworden. Der Arbeitgeber zieht die Konsequenz und kündigt dem Kläger fristlos. Der Kläger sieht das anders und erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Einsperren eines Kollegen sei eine erhebliche Pflichtverletzung. So schwer, dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich war. Hinzu kam der Sachschaden: Durch das Eintreten wurde die Tür beschädigt, also Eigentum des Arbeitgebers. Beides zusammen trägt die fristlose Kündigung. Sie war wirksam. Der Kläger verliert seinen Job und den Prozess. Ein Blatt Papier, ein paar gezielte Schläge, ein Schlüssel unter der Tür. Der Trick hat funktioniert — nur eben mit dem falschen Ergebnis. Der eingesperrte Kollege kam wieder frei. Der Job des Klägers nicht.

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Anonymisiert wie im Originalurteil. Zusammenfassung zur allgemeinen Information, keine Rechtsberatung.