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Katze zerkratzt Cabrio, der Halter leugnet, ein DNA-Test überführt sie

GerichtAmtsgericht Bremen
Aktenzeichen19 C 227/16
Urteil vom2017-11-08
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Ein Cabrio wird über Monate hinweg von einer Katze zerkratzt, die Halterin bestreitet vor Gericht jede Verantwortung. Erst ein DNA-Gutachten überführt das Tier und klärt, wer für Katzenschäden am Auto haften muss.

wer haftet wenn nachbars katze das auto zerkratzt

Der Halter der Katze muss keinen Schadensersatz zahlen, aber laut Amtsgericht Bremen dafür sorgen, dass sein Tier das fremde Auto nicht mehr betritt. Bei Wiederholung drohen Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Der Fall

Das Cabrio einer 79-jährigen Frau wird immer wieder beschädigt: Kratzer auf Lack und Stoffdach, dazu Sandabdrücke in Form von Katzenpfoten auf dem Dach. Sie installiert eine Kamera. Die Aufnahmen zeigen an mehreren Tagen (u. a. 29.04., 30.04., 23.08.2016) eine dunkle Katze auf ihrem Autodach, es ist die Katze des Nachbarn. Vor Gericht bestreitet der Nachbar, dass es seine Katze war. Daraufhin ordnet das Amtsgericht Bremen ein DNA-Gutachten an: Von fünf auf dem Auto gefundenen Katzenhaaren lassen sich drei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der Blutprobe der Katze des Beklagten zuordnen (zwei Haare waren durch Verunreinigung nicht auswertbar). Damit ist die Katze überführt. Das Gericht verurteilt den Nachbarn zur Unterlassung: Er muss dafür sorgen, dass seine Katze das Fahrzeug nicht mehr betritt und beschädigt (§§ 862 Abs. 1 S. 2, 858, 1004 Abs. 1 BGB; § 906 BGB). Für den Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an (gesetzliche Standard-Androhung bei Unterlassungstiteln, § 890 ZPO). Streitwert 1.000 Euro. Einen Schadensersatzbetrag spricht das Gericht NICHT zu, es geht allein um die Unterlassung.

Der Nachbar leugnet vor Gericht schlicht, dass es seine Katze war, obwohl die Frau ihn per Kamera gefilmt hat. Also muss ein DNA-Labor eine Katze überführen, wie in einem Krimi: Blutprobe der Katze gegen Haare vom Autodach. Und die Katze fliegt drei zu fünf überführt.

Das Prinzip

Wer Eigentümer eines Autos oder Grundstücks ist, darf sich gegen Störungen durch fremde Tiere wehren, das regeln §§ 858, 1004 BGB. Der Tierhalter muss dann dafür sorgen, dass sein Tier keine fremden Sachen mehr beschädigt, wie er das technisch löst, bleibt ihm überlassen. Hält er sich nicht daran, wird aus dem Zivilstreit ein Fall für Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Was heißt das für dich?

Wird dein Auto oder Grundstück wiederholt durch die Katze eines Nachbarn beschädigt, kannst du auf Unterlassung klagen, auch ohne nachzuweisen, wer den ersten Kratzer verursacht hat. Eine Kamera und notfalls ein DNA-Gutachten reichen als Beweis. Auf Schadensersatz solltest du dich aber nicht automatisch verlassen, hier sprach das Gericht nur die Unterlassung zu.

Häufige Fragen

wie hat das gericht bewiesen dass es die katze war

Über ein DNA-Gutachten: Von fünf auf dem Autodach gefundenen Katzenhaaren ließen sich drei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Blutprobe der Katze des Nachbarn zuordnen. Zwei Haare waren durch Verunreinigung nicht auswertbar, für das Amtsgericht Bremen reichte das als Beweis.

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Der Halter muss dafür sorgen, dass seine Katze das fremde Auto nicht mehr betritt, das entschied das Amtsgericht Bremen als Unterlassungspflicht. Schadensersatz für die entstandenen Kratzer sprach das Gericht in diesem Fall nicht zu, es ging allein um die Unterlassung.

muss ich schadensersatz zahlen wenn meine katze schäden verursacht

Nicht automatisch, in diesem Fall verurteilte das Amtsgericht Bremen den Katzenhalter nur zur Unterlassung, nicht zu Schadensersatz für die bereits entstandenen Lack- und Dachschäden. Der Streitwert lag bei 1.000 Euro, verhandelt wurde ausschließlich die künftige Unterlassung.

kann man wegen einer katze auf unterlassung klagen

Ja, nach §§ 862, 858 und 1004 BGB kann der Besitzer eines beschädigten Fahrzeugs oder Grundstücks vom Tierhalter verlangen, dass die Störung künftig unterbleibt. Im Bremer Fall wurde der Nachbar genau dazu verurteilt, seine Katze vom Cabrio fernzuhalten.

was passiert wenn man gegen ein gerichtliches unterlassungsurteil verstößt

Es drohen Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, das ist die gesetzliche Standardandrohung bei Unterlassungstiteln nach § 890 ZPO. Genau diese Androhung sprach das Amtsgericht Bremen im Katzen-Fall aus.

az 19 c 227/16 welches gericht

Das Aktenzeichen 19 C 227/16 gehört zu einem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 08.11.2017. Verhandelt wurde die Klage einer 79-jährigen Cabrio-Besitzerin gegen ihren Nachbarn wegen wiederholter Katzenschäden am Auto.

Wortlaut der Erzählung

Vollständiges Transkript lesen

Eine 79-jährige Frau stellt ihr Cabrio jeden Abend vor dem Haus ab. Am nächsten Morgen sind neue Kratzer im Lack. Feine Linien auf dem Stoffdach. Und mitten darauf Sandabdrücke, geformt wie kleine Pfoten. Sie wischt sie weg. Am nächsten Tag sind sie wieder da. Kein Sturm, kein Vandale, keine Zeugen. Nur diese Spuren, die immer wieder auf demselben Dach landen. Wer beschädigt ein Auto und hinterlässt dabei Pfotenabdrücke? Und viel wichtiger: Wie soll man so etwas jemals beweisen? Die Frau fährt einen BMW Z3, ein Cabrio mit weichem Stoffverdeck. Genau dieses Dach ist das Problem. Stoff hält keinem Krallenabdruck stand. Ein Verdacht liegt nahe. Nebenan wohnt ein Nachbar mit einer schwarzen Katze, einem Freigänger, der sich draußen bewegt, wie er will. Und hier liegt die geladene Waffe des Falls. Denn im Nachbarrecht gilt: Wer ein Tier hält, muss dafür sorgen, dass es das Eigentum anderer nicht beeinträchtigt. Eine Katze darf über den Zaun. Über fremde Autodächer, mit Krallen im Lack, darf sie nicht. Nur, beweisen Sie einer Katze mal etwas. Also tut die Frau das Einzige, was ihr bleibt. Sie kauft eine Kamera und richtet sie auf ihr Auto. Und die Kamera liefert. An mehreren Tagen im Frühjahr und im Sommer 2016 sitzt eine dunkle Katze auf dem Verdeck ihres Cabrios. Am 29. April. Am 30. April. Im August wieder. Immer dasselbe Tier, immer dasselbe Dach. Es ist die Katze des Nachbarn. Die Frau hat jetzt Bilder, Daten, ein Gesicht zum Schaden. Sie geht zum Nachbarn und zeigt ihm die Aufnahmen. Und er? Er zuckt mit den Schultern. Das sei nicht seine Katze. Schwarze Katzen gebe es viele. Die Frau zieht vor das Amtsgericht Bremen. Und jetzt wird es heikel. Denn der Nachbar bleibt schlicht bei seiner Version: Das war nicht mein Tier. Man muss das ernst nehmen. Eine schwarze Katze auf einem Video ist eben nur eine schwarze Katze. Kein Nummernschild, kein Halsband mit Namen. Wer sagt, dass genau dieses Tier auch die Krallen gesetzt hat? Vielleicht saß sie nur da. Vor Gericht reicht ein Verdacht nicht. Die Frau muss beweisen, dass es diese Katze war, die ihr Auto beschädigt hat. Wie führt man diesen Beweis, wenn der Halter alles abstreitet und der eigentliche Täter kein Wort sagt? Das Gericht wählt einen Weg, den man eher aus dem Krimi kennt. Das Amtsgericht ordnet ein DNA-Gutachten an. Von dem Auto werden 5 Katzenhaare gesichert. Dem Nachbarn wird eine Blutprobe seiner Katze abgenommen. Ein Labor gleicht beides ab. Das Ergebnis: 3 der 5 Haare lassen sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Katze des Nachbarn zuordnen. 2 Haare waren verunreinigt und nicht auswertbar. Die Katze ist überführt. Und hier das Prinzip: Wer ein Tier hält, haftet für die Beeinträchtigung, die von ihm ausgeht, auch wenn das Tier frei herumläuft. Das Gericht verurteilt den Nachbarn zur Unterlassung. Er muss dafür sorgen, dass seine Katze das Fahrzeug nicht mehr betritt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Schadensersatz gab es übrigens nicht, nur die Pflicht, die Katze fernzuhalten. Der Streitwert lag bei 1000 Euro. Bleibt eine Frage: Wie genau erklärt man einer Katze ein gerichtliches Verbot?

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Anonymisiert wie im Originalurteil. Zusammenfassung zur allgemeinen Information, keine Rechtsberatung.